Das Brandenburger Kabinett hat am vergangenen Dienstag die aktuelle Corona-Umgangsverordnung verlängert und in Teilen geändert. Sie gilt ab Samstag, den 28. August und soll vorerst bis zum 24. September 2021 andauern.
Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen zur Testpflicht oder die Zugangsberechtigungen zu Veranstaltungen oder Freibädern bzw. die 3-G-Regeln.
Haben wir im Landkreis Barnim einen Inzidenz-Wert von über 20 (aktuell ist es so), so gelten folgende Regeln für den Besuch unseres Strandbades:
3-G Regel – Einlass nur wenn:
- Geimpft
- Genesen
- Getestet
Entsprechende Nachweise sind bitte an der Kasse vorzuzeigen. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden – hierfür ist ein schriftlicher Nachweis der Eltern erforderlich. Weiterhin sind wir verpflichtet, die Personendaten unserer Besucherinnen und Besucher zu erheben. Hierfür stehen Euch die LUCA App oder die Corona Warn App zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.